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  • 09.02.2011 | Gesellschafterdarlehen

    Nachträgliche Anschaffungskosten: Das BMF äußert sich zu den Auswirkungen des MoMiG

    von StB Dipl.-Bw. Thorsten Normann, Olsberg

    Nach der Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das MoMiG wurde vielerorts diskutiert, unter welchen Bedingungen ein von der GmbH nicht zurückgezahltes Darlehen beim Gesellschafter zu nachträglichen Anschaffungskosten i.S. des § 17 EStG führt. Die Finanzverwaltung sorgt nun, fast zwei Jahre nach dem Inkrafttreten des MoMiG, für Klarheit (BMF 21.10.10, IV C 6 - S 2244/08/10001, Abruf-Nr. 104088).  

    1. Ausgangssituation

    Durch das MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) wurde das Eigenkapitalersatzrecht dereguliert. So wurden z.B. die Bestimmungen über kapitalersetzende Darlehen (§§ 32a, 32b GmbHG a.F.) aus dem GmbH-Gesetz entfernt und im Insolvenzrecht und im Anfechtungsgesetz (AnfG) neu geregelt.  

     

    Die Neuregelung ist dadurch gekennzeichnet, dass alle Gesellschafterdarlehen - mit Ausnahme der durch das Sanierungsprivileg und das Kleinanlegerprivileg begünstigten Darlehen - in der Insolvenz nachrangig sind und eine Rückzahlung innerhalb eines Jahres vor Stellung des Insolvenzantrags angefochten werden kann. Infolgedessen wird nicht mehr zwischen kapitalersetzenden und übrigen Gesellschafterdarlehen unterschieden.  

     

    Bis zur Einführung des MoMiG hatte die BFH-Rechtsprechung zu einer gefestigten Rechtslage geführt (vgl. u.a. BFH 24.4.97, VIII R 16/94). Durch die gesetzlichen Änderungen stellte sich nun jedoch die Frage, inwiefern die Rechtsprechung nach Inkrafttreten des MoMiG (1.11.08) weiterhin Gültigkeit besitzt.  

    2. Sichtweise des BMF