08.12.2009 | Gesetzesvorhaben
Wachstumsbeschleunigungsgesetz: Die geplanten Eckpunkte in der Übersicht
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 9.11.09, Abruf-Nr. 093675) antwortet die neue Bundesregierung auf die Wirtschaftskrise. Die anvisierten Änderungen sollen bereits für 2010 gelten und bis Weihnachten in trockenen Tüchern sein. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte im Überblick:
- Zum 1.1.10 soll der Kinderfreibetrag auf 7.008 EUR (bis dato 6.024 EUR) und das Kindergeld um je 20 EUR erhöht werden.
- Ab dem 1.1.10 soll für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gastronomiegewerbe der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 7 % gelten. Die Ermäßigung umfasst sowohl die Umsätze des klassischen Hotelgewerbes als auch kurzfristige Beherbergungen in Pensionen, Fremdenzimmern und vergleichbaren Einrichtungen.
- Verlustabzugsbeschränkungen:
- Unbeschränkte Fortführung der Sanierungsklausel in § 8c KStG über 2009 hinaus,
- Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb verbundener Unternehmen (Konzernklausel) und
- Übergang der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften.
- Zinsabzugsbeschränkungen:
- Dauerhaft höhere Freigrenze von 3 Mio. EUR,
- Vortrag des EBITDA rückwirkend ab dem Jahr 2007 für einen Zeitraum von jeweils fünf Jahren, um den Zinsabzug zu verstetigen und
- Verbesserung der Anwendung der Escape-Klausel bei der Zinsschranke für Unternehmen.
- Der gewerbesteuerliche Hinzurechnungssatz für Immobilienmieten soll von 65 % auf 50 % reduziert werden.
- Grundstücksübergänge im Rahmen von Umstrukturierungen bei Umwandlungsvorgängen werden unter bestimmten Voraussetzungen grunderwerbsteuerlich begünstigt.
- Einführung eines Wahlrechts für geringwertige Wirtschaftsgüter, wonach entweder die Sofortabschreibung bis 410 EUR oder die Poolabschreibung für alle Wirtschaftsgüter zwischen 150 EUR und 1.000 EUR anzuwenden ist.
- Bei der Erbschaftsteuer sieht der Gesetzentwurf folgende Änderungen vor:
- Der Steuersatz der Steuerklasse II (gilt insbesondere für Geschwister und Geschwisterkinder) soll durch einen neuen Steuertarif von 15 % bis 43 % (bisher 30 % oder 50 %) gesenkt werden.
- Die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge werden entschärft. Die alternativen Wohlverhaltenszeiträume sollen von sieben und zehn Jahren auf fünf und sieben Jahre sinken. Ferner sollen die Lohnsummen von 650 % bzw. 1.000 % auf 400 % bzw. 700 % reduziert werden. Betriebe mit bis zu 20 Mitarbeitern müssen die Lohnsummenregeln nicht anwenden. Bisher liegt die Grenze bei 10 Mitarbeitern.
|
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz vom 9.11.09) antwortet die neue Bundesregierung auf die Wirtschaftskrise. Die anvisierten Änderungen sollen bereits für 2010 gelten und bis Weihnachten in trockenen Tüchern sein.
Quelle:
Ausgabe 12 / 2009 | Seite 205 | ID 132117
Facebook
Werden Sie jetzt Fan der MBP-Facebookseite und erhalten aktuelle Meldungen aus der Redaktion.
Zu Facebook
Ihr Newsletter zu Steuern, Buchführung und Bilanzen
Regelmäßige Informationen zu
- aktueller Rechtsprechung
- Verwaltungsanweisungen
- praxisrelevanten Themen