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  • 07.07.2011 | Gesetzgebung

    Nachträgliche Eigenbeiträge sollen Riester-Zulagen retten

    Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Regierungsentwurf vom 4.5.11 reagiert die Bundesregierung u.a. auf Fälle, in denen Riester-Zulagen zurückgefordert werden, weil Riester-Sparer unwissentlich oder aus Versehen keinen Eigenbeitrag geleistet haben. Kern des Problems ist der schleichende Übergang von der mittelbaren in die unmittelbare Zulageberechtigung.  

     

    Beispiel

    Mittelbar zulageberechtigt ist z.B. eine Frau, die nicht berufstätig ist und deren Ehegatte einen Riester-Vertrag hat. Für ihren eigenen Riester-Vertrag muss sie keine Eigenbeiträge einzahlen. Wird die Frau jedoch z.B. nach der Geburt ihres Kindes rentenversicherungspflichtig, ist sie selbst unmittelbar zulageberechtigt und muss einen Eigenbeitrag von mindestens 60 EUR einzahlen. Ohne Einzahlung werden die Zulagen zurückgefordert.  

     

    Kommt es zu der Gesetzesänderung, sollen derartige Fälle großzügig behandelt werden. Nach einer Mitteilung des BMF vom 4.5.11 sollen Riester-Sparer darüber informiert werden, dass und wie sie ihre - oft geringen - Eigenbeiträge nachzahlen und so die volle Zulage (wieder) erhalten können. Sie müssen dann lediglich die Beiträge auf ihren Riester-Vertrag einzahlen und ihrem Anbieter Bescheid geben, für welche Jahre diese Zahlungen bestimmt sind. Die Zulagenstelle wird die zurückgeforderte Zulage automatisch auf den Riester-Vertrag zurückzahlen.  

     

    Hinweis: Ab 2012 sollen alle Riester-Sparer einen Mindestbeitrag von 60 EUR im Jahr leisten müssen, um die volle Zulage zu erhalten.  

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