08.04.2009 | Gewinnermittlungsmethoden
BFH: Gewinnermittlung durch EÜR ist bindend
Erzielt ein Steuerpflichtiger Gewinneinkünfte, steht ihm zu Beginn seiner Tätigkeit ein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zu. Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) entscheidet er sich durch schlüssiges Verhalten, in dem er keine Eröffnungsbilanz und keine Buchführung einrichtet, sondern lediglich Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben aufzeichnet. Der BFH (8.10.08, VIII R 74/05, n.v.) hatte nun aktuell zu entscheiden, ob ein Wechsel der Gewinnermittlungsart möglich ist, wenn zunächst als freiberuflich erklärte Einkünfte im Rahmen einer Betriebsprüfung in solche aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden.
Anders als die Vorinstanz versagte der BFH den Wechsel der Gewinnermittlungsart, da der Steuerpflichtige an die einmal wirksam getroffene Wahl einer Gewinnermittlung durch EÜR gebunden ist. Es ist unerheblich, ob dem Steuerpflichtigen die steuerlichen Folgen der Wahlrechtsausübung im Einzelnen bekannt oder bewusst waren, so die Richter aus München.