01.09.2006 | Grunderwerbsteuer
Verträge dürfen nicht voneinander abhängig sein
Jeder Bauherr, der ein unbebautes Grundstück erworben hat und dieses bebauen will, möchte gern lediglich das unbebaute Grundstück der Grunderwerbsteuer unterwerfen. Meist wird versucht, dies durch den Abschluss zweier getrennter Verträge – dem notariellen Grundstückskaufvertrag und dem davon getrennt abgeschlossenen, schriftlichen Bauvertrag – zu erreichen. Diese bloße Trennung reicht jedoch nicht aus, um die Bauleistung als zusätzliche grunderwerbsteuerliche Gegenleistung abzukoppeln. Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag werden grunderwerbsteuerlich trotzdem als einheitliches Vertragswerk behandelt, wenn schon eine – ausdrückliche oder konkludente – zivilrechtliche Verknüpfung in dem Sinn vorliegt, dass die Verträge derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander „stehen und fallen“. Die OFD Rheinland hat in einer ausführlichen Verfügung vom 15.5.06 (DB 06,1243) dargelegt, wann von einem einheitlichen Vertragswerk auszugehen ist.