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  • 08.07.2009 | Häusliche Arbeitszimmer

    FG-Urteile: Neue Hoffnung für Steuerpflichtige

    Das FG Niedersachsen (Beschluss vom 2.6.09, 7 V 76/09, Abruf-Nr. 091953) hat in einem Arbeitszimmerverfahren vorläufigen Rechtsschutz gewährt und dem zuständigen FA auferlegt, die von einem Lehrerehepaar beantragten Freibeträge für Aufwendungen für ihre häuslichen Arbeitszimmer auf den Lohnsteuerkarten 2009 einzutragen. Die Richter äußerten - wie zuvor bereits das FG Münster im Vorlagebeschluss an das BVerfG (8.5.09, 1 K 2872/08, Az. des BVerfG 2 BvL 13/09, Abruf-Nr. 091713) - verfassungsrechtliche Zweifel an der ab dem Jahr 2007 geltenden Regelung, wonach Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann abzugsfähig sind, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.  

    Quelle: Ausgabe 07 / 2009 | Seite 111 | ID 128340