10.03.2009 | Handwerkerrechnungen
Keine Steuerermäßigung bei Barzahlung
Die Barzahlung einer Handwerkerrechnung schließt die Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG aus (BFH 20.11.08, VI R 14/08, Abruf-Nr. 090511). Der BFH führte aus, dass die unbare Zahlung nicht gegen die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) verstößt. Denn auch ohne eigenes Bankkonto können Steuerpflichtige die Voraussetzungen des § 35a EStG erfüllen, indem sie den Rechnungsbetrag bei einem Kreditinstitut einzahlen und im Anschluss unbar auf das Konto des Leistungserbringers überweisen.
Hinweis
In einem weiteren Urteil entschieden die Richter aus München, dass auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen keine Steuerermäßigung nach § 35a EStG zu gewähren ist, wenn die Rechnung mittels Barzahlung beglichen worden ist (BFH 20.11.08, VI R 22/08). |