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  • 09.02.2011 | Innergemeinschaftliche Lieferungen

    Steuerbefreiung auch ohne USt-ID möglich?

    Steht aufgrund der objektiven Beweislage fest, dass Waren an einen Unternehmer im übrigen Gemeinschaftsgebiet befördert wurden, ist diese innergemeinschaftliche Lieferung auch dann steuerbefreit, wenn der Abnehmer nicht über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) verfügt. Damit teilt das FG Köln (3.11.10, 4 K 4262/08, Rev. BFH XI R 43/10, Abruf-Nr. 110056) nicht die Ansicht der Finanzverwaltung, wonach § 17c Abs. 1 UStDV als Mussvorschrift voraussetzt, dass der Unternehmer die USt-ID des Abnehmers buchmäßig aufzuzeichnen hat.  

     

    Praxishinweis

    Auch der BFH (10.11.10, XI R 11/09) hat sich aktuell mit dieser Thematik beschäftigt und dem EuGH u.a. folgende Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt: Ist eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung nur dann anzunehmen, wenn der Unternehmer die USt-ID des Erwerbers buchmäßig nachweist?  

     

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 20 | ID 142146