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  • 12.01.2011 | Jahressteuergesetz 2010

    Wichtige Änderungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz auf einen Blick

    von StB Dipl.-Bw. Christian Westhoff, Datteln

    Das Jahressteuergesetz 2010 (8.12.10, BGBl I 10, 1768, Abruf-Nr. 104178) war im letzten Jahr sicherlich das am kontroversesten diskutierte steuerliche Gesetzespaket. Nach den zahlreichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren Anlass genug, um wichtige Neuerungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz vorzustellen.  

    1. Einkommensteuergesetz

    1.1 Halbabzugsverbot bei ertraglosen Beteiligungen (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG)

    Damit das Teilabzugsverfahren Anwendung findet, reicht bereits die Absicht der Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, aus.  

     

    Praxishinweis

    Durch die Gesetzesänderung wird die steuergünstige Rechtsprechung des BFH (14.7.09, IX R 8/09; 25.6.09, IX R 42/08) ausgehebelt, wonach § 3c Abs. 2 EStG jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (MBP 10, 131).  

     

    Inkrafttreten: § 3c Abs. 2 S. 2 EStG gilt erstmals ab dem VZ 2011.  

     

    1.2 Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG)