12.01.2011 | Jahressteuergesetz 2010
Wichtige Änderungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz auf einen Blick
von StB Dipl.-Bw. Christian Westhoff, Datteln
Das Jahressteuergesetz 2010 (8.12.10, BGBl I 10, 1768, Abruf-Nr. 104178) war im letzten Jahr sicherlich das am kontroversesten diskutierte steuerliche Gesetzespaket. Nach den zahlreichen Änderungen im Gesetzgebungsverfahren Anlass genug, um wichtige Neuerungen im Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz vorzustellen.
1. Einkommensteuergesetz
1.1 Halbabzugsverbot bei ertraglosen Beteiligungen (§ 3c Abs. 2 S. 2 EStG)
Damit das Teilabzugsverfahren Anwendung findet, reicht bereits die Absicht der Erzielung von Betriebsvermögensmehrungen oder Einnahmen, die dem Teileinkünfteverfahren unterliegen, aus.
Praxishinweis
Durch die Gesetzesänderung wird die steuergünstige Rechtsprechung des BFH (14.7.09, IX R 8/09; 25.6.09, IX R 42/08) ausgehebelt, wonach § 3c Abs. 2 EStG jedenfalls dann keine Anwendung findet, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat (MBP 10, 131). |
Inkrafttreten: § 3c Abs. 2 S. 2 EStG gilt erstmals ab dem VZ 2011.
1.2 Häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG)
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