08.09.2009 | Kapitalvermögen
Der Verkauf wertloser Papiere kurz vor der Fälligkeit ist steuerlich irrelevant
Nach der BFH-Rechtsprechung ist der wertlose Verfall von Optionsscheinen oder Zertifikaten bei Laufzeitende mangels Veräußerungsvorgang einkommensteuerlich unbeachtlich. Werden die Papiere hingegen am letzten Handelstag für den symbolischen Preis von einem Cent verkauft, liegt grundsätzlich ein Veräußerungsgeschäft vor, das entweder als Spekulationsverlust unter § 23 EStG oder als negative Kapitaleinnahme unter die Abgeltungsteuer fällt. Nach Ansicht der OFD Münster (13.7.09, Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 021/2009, Abruf-Nr. 092526) handelt es sich allerdings um einen Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO), da der Verkauf nur deshalb zustande kommt, weil der Anleger einen Abzug der erzielten Verluste im Rahmen der Einkommensteuer begehrt.