08.07.2009 | Körperschaftsteuer
Wertaufholung auf Beteiligungen: Positive Entwicklungen beim Reihenfolgeproblem
von StB Dipl.-Bw (FH) Christian Westhoff, Datteln
Die weltweite Wirtschaftskrise ist sicherlich ein Grund, warum Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Beteiligungen derzeit in aller Munde sind. Aber nicht nur Teilwertabschreibungen, sondern auch Teilwertaufholungen werden kontrovers diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob zunächst die steuerwirksamen oder die steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen rückgängig zu machen sind (Reihenfolgeproblem). Die folgenden Ausführungen verdeutlichen die Problematik und zeigen positive Entwicklungen für die Steuerpflichtigen.
1. Ausgangsachverhalt
Die XY-GmbH hält mehrere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Bei einer Beteiligung, die 1995 für 2 Mio. EUR erworben wurde, hat das Unternehmen im Jahr 1999 eine Teilwertabschreibung von 500.000 EUR und im Jahr 2004 von ebenfalls 500.000 EUR vorgenommen. Im Rahmen der Einkommensermittlung wirkten sich die Teilwertabschreibungen folgendermaßen aus:
Gewinnauswirkungen
| 1999 (Anrechnungsverfahren) | 2004 (Halbeinkünfteverfahren) |
Teilwertabschreibung | - 500.000 EUR | - 500.000 EUR |
Außerbilanzmäßige Zurechnung |
0 EUR |
+ 500.000 EUR |
Gewinnauswirkung | - 500.000 EUR | 0 EUR |
Seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens sind Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des Einkommens durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung der vorgenommenen Teilwertabschreibung zu neutralisieren (§ 8b Abs. 3 S. 3 KStG), d.h., sie sind im Gegensatz zum Anrechnungsverfahren nicht gewinnwirksam.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig