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  • 08.07.2009 | Körperschaftsteuer

    Wertaufholung auf Beteiligungen: Positive Entwicklungen beim Reihenfolgeproblem

    von StB Dipl.-Bw (FH) Christian Westhoff, Datteln

    Die weltweite Wirtschaftskrise ist sicherlich ein Grund, warum Teilwertabschreibungen auf börsennotierte Beteiligungen derzeit in aller Munde sind. Aber nicht nur Teilwertabschreibungen, sondern auch Teilwertaufholungen werden kontrovers diskutiert. Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob zunächst die steuerwirksamen oder die steuerunwirksamen Teilwertabschreibungen rückgängig zu machen sind (Reihenfolgeproblem). Die folgenden Ausführungen verdeutlichen die Problematik und zeigen positive Entwicklungen für die Steuerpflichtigen.  

    1. Ausgangsachverhalt

    Die XY-GmbH hält mehrere Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Bei einer Beteiligung, die 1995 für 2 Mio. EUR erworben wurde, hat das Unternehmen im Jahr 1999 eine Teilwertabschreibung von 500.000 EUR und im Jahr 2004 von ebenfalls 500.000 EUR vorgenommen. Im Rahmen der Einkommensermittlung wirkten sich die Teilwertabschreibungen folgendermaßen aus:  

     

    Gewinnauswirkungen

     

    1999 (Anrechnungsverfahren)  

    2004 (Halbeinkünfteverfahren)  

    Teilwertabschreibung  

    - 500.000 EUR  

    - 500.000 EUR  

    Außerbilanzmäßige Zurechnung  

    (§ 8b Abs. 3 S. 3 KStG)  

     

    0 EUR  

     

    + 500.000 EUR  

    Gewinnauswirkung  

    - 500.000 EUR  

    0 EUR  

     

    Seit Einführung des Halbeinkünfteverfahrens sind Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Kapitalgesellschaften bei der Ermittlung des Einkommens durch eine außerbilanzielle Hinzurechnung der vorgenommenen Teilwertabschreibung zu neutralisieren (§ 8b Abs. 3 S. 3 KStG), d.h., sie sind im Gegensatz zum Anrechnungsverfahren nicht gewinnwirksam.