08.09.2009 | Krankenversicherung
Doch wieder Krankengeld für Selbstständige
Seit dem 1.1.09 hatten Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Krankengeld. Um den Anspruch zu sichern, mussten sie entweder eine private Krankentagegeldversicherung oder einen Wahltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer dreijährigen Tarifbindung abschließen. Durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften (Zustimmung des Bundesrates am 10.7.09) wird der Krankengeldanspruch für gesetzlich versicherte Selbstständige ab dem 1.8.09 wieder eingeführt, allerdings erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass der Selbstständige den allgemeinen Beitragssatz zahlt.
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 149 | ID 129885