12.01.2010 | Krankenversicherung
Neue Überlegungen zum Selbstbehalt und zur Beitragsrückerstattung ab 2010
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
Durch das Bürgerentlastungsgesetz können die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ab 2010 überwiegend in einem größeren Umfang als bisher steuermindernd berücksichtigt werden. Bei der Frage, ob Selbstbehalte vereinbart werden sollen bzw. wann sich die Inanspruchnahme einer Beitragsrückerstattung lohnt, sind demzufolge auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen.
1. Hintergrund
Bisher konnten Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen (Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen etc.) bis zu 1.500 EUR bzw. 2.400 EUR steuerlich berücksichtigt werden. Ab 2010 steigt das Abzugsvolumen um jeweils 400 EUR. Das bedeutet: Für Arbeitnehmer, die einen steuerfreien Zuschuss zu ihrer Krankenversicherung erhalten und Beihilfeberechtigte beträgt das Abzugsvolumen 1.900 EUR. Für Steuerpflichtige, die ihre Krankenversicherung alleine finanzieren, z.B. Selbstständige, ergibt sich ein Abzugsvolumen von 2.800 EUR.
Hinweis
Um mögliche Schlechterstellungen im Vergleich zu dem für das Kalenderjahr 2004 gewährten Abzugsvolumen zu verhindern, wird (wie auch bereits in den Jahren 2005 bis 2009) eine Günstigerprüfung vorgenommen. |
Die Höchstbeträge können überschritten werden, wenn für die Basiskrankenversicherung und Pflegepflichtversicherung mehr als die vorgenannten 1.900 EUR bzw. 2.800 EUR aufgewendet werden. In diesen Fällen sind die tatsächlichen Ausgaben abzugsfähig. Sind die Beiträge hingegen geringer, wirken sich sonstige Vorsorgeaufwendungen bis zu den Höchstbeträgen aus.
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