01.08.2006 | Neues Formular
Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen
Die Finanzverwaltung hat für die Veranlagung 2006 mit der Anlage Unterhalt ein neues zweiseitiges Formular kreiert (BMF 9.2.06, IV C 4 - S 2285 - 5/05, BStBl I 06, 217). Es fügt sich in den Reigen der im laufenden Jahr neu eingeführten Anlagen R sowie EÜR nahtlos ein und sorgt für zusätzlichen Aufwand. Die Anlage muss für jede unterstützte Person separat ausgefüllt werden und ist nicht zu verwechseln mit der Anlage U für den Antrag auf Realsplitting nach § 10 EStG. Berater und Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen einstellen, denn die gewünschten Informationen sind sehr umfangreich. Das reicht von Angaben zu den Lebensumständen des Unterhaltenen über Haushaltsangehörige bis hin zu jedem einzelnen Bargeldtransfer bei im Ausland lebenden Personen. Hinzu kommen detaillierte Abfragen zu den Einkünften und Bezügen wie Arbeitslohn, Werbungskosten, Kapitaleinnahmen, Renten, Ausbildungshilfen und Sozialleistungen. Besonders bei im Ausland lebenden Unterhaltsempfängern sollte das neue BMF-Schreiben nebst Anlage beachtet werden. Hiernach benötigte Zusatzangaben und Bescheinigungen werden separat überprüft.