08.03.2010 | Pensionszusagen
Pensionsverzicht gegen Abfindung: Verdeckte Gewinnausschüttung nicht zwangsläufig
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer aus betrieblichen Gründen gegen Abfindung auf seinen Pensionsanspruch gegenüber dem Unternehmen, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung. Nach einem rechtskräftigen Urteil des FG Münster (23.3.09, 9 K 319/02 K,G,F, Abruf-Nr. 100577) ist ein betrieblicher Grund gegeben, wenn das Unternehmen verkauft werden soll und der Erwerber darauf besteht, dass das Unternehmen vorher von Pensionsverpflichtungen befreit werden soll.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 38 | ID 134122