08.07.2008 | Plausibilitätsprüfung
Erstellung einer plausiblen Vorsteuerverprobung
Bei der Bearbeitung einer Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung eines Steuerzahlers mit Umsätzen aus einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit, müssen die Mitarbeiter eine Vorsteuerverprobung durchführen. Im Fokus dieser Plausibilitätsprüfung steht die Frage, ob die Vorsteuern laut Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz annähernd der in der Umsatzsteuerjahreserklärung berücksichtigten Vorsteuer entspricht. Ist das nicht der Fall, drohen kritische Nachfragen des Finanzamts, eine Umsatzsteuersonderprüfung und schlimmstenfalls die Kürzung des Vorsteuerabzugs. Aus diesem Grund sollte bereits bei Bearbeitung der Steuererklärungen eine Vorsteuerverprobung durchgeführt werden. Wie das ohne größeren Zeitaufwand in zwei Schritten funktioniert, erläutern wir in dem folgenden Praxisbeitrag.
Schritt 1: Allgemeine Vorsteuerverprobung
Grundlage für die Vorsteuerverprobung stellt grundsätzlich die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz Ihres Mandanten dar. Listen Sie hierzu sämtliche Sachkonten auf, in denen normalerweise 19 v.H. bzw. 7 v.H. Vorsteuern erhalten sind, und rechnen Sie die Umsatzsteuer aus.
Beispiel
Die Gewinn- und Verlustrechnung Ihres Mandanten weist folgendes Bild auf:
Die gesamten Vorsteuern aus dieser überschlägigen Vorsteuerverprobung betragen also 12.545 EUR. Diese so ermittelten Vorsteuern vergleichen Sie mit den in der Umsatzsteuer erklärten Vorsteuerbeträgen. Um Rückfragen des Finanzamts zu vermeiden, empfiehlt es sich, diese Vorsteuerverprobung mit der Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. |
Praxis-Tipp: Keine Beanstandungen vom FA sind zu befürchten, wenn die Vorsteuern laut Verprobung höher sind als die in der Umsatzsteuer erklärten Vorsteuerbeträge. Übersteigen die allgemein ermittelten Vorsteuern dagegen die Vorsteuer laut Umsatzsteuererklärung, dürften Rückfragen des FA erst bei einer Abweichung von mehr als fünf Prozent zu erwarten sein.
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