08.07.2008 | Private Altersvorsorge
Rürup-Rente – Service kann Steuervorteile kosten
Immer mehr Selbstständige entscheiden sich im Rahmen ihrer privaten Altersvorsorge für eine Rürup-Rente. Der Grund liegt auf der Hand: Es winken üppige Steuervorteile durch den jährlich steigenden Sonderausgabenabzug für die Beitragszahlungen. Doch immer häufiger sträuben sich die Finanzämter und versagen den Sonderausgabenabzug.
Schuld sind gut gemeinte Serviceleistungen der Versicherer, mit denen individuelle Kundenwünsche erfüllt werden sollen. Den Steuerbonus für die Rürup-Beiträge gibt es beispielsweise nur dann, wenn im Todesfall der Ehegatte oder ein Kind, für das es noch Kindergeld gibt, als Erbe eingesetzt wird. Trägt die Versicherung auf Wunsch des Versicherten den Lebensgefährten, die Nichte oder den Enkel als Begünstigten in die Police ein, ist der Sonderausgabenabzug nach Rürup dahin. Dasselbe gilt, wenn die abgeschlossene Rürup-Rente neben einer Rente zusätzliche Teilauszahlungen vorsieht.
Praxis-Tipp: Teilt Ihnen Ihr Mandant im Rahmen der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung 2007 Beitragszahlungen in einen Rürup-Vertrag mit, sollten Sie sich den Vertrag aushändigen lassen und diesen auf seine „Rürup-Tauglichkeit“ überprüfen. Damit sind Sie dem Finanzamt einen Schritt voraus. Denn die Finanzbeamten lassen sich immer häufiger Rürup-Verträge vorlegen, um unzulässige Vertragsinhalte herauszufiltern.