01.03.2007 | Private Rentenversicherung
Wesentliche Verbesserungen bei der Rürup-Versicherung
Die zusätzliche Altersvorsorge rückt immer weiter in den Fokus der Beratung. Dabei sind viele Mandanten bei der Auswahl und Beurteilung der unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten schlichtweg überfordert. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuellen Gesetzesänderungen zur Rürup-Versicherung. Diese haben zum Teil wesentliche Verbesserungen gebracht und führen in der Finanzbranche zu steueroptimierten Angeboten.
1. Grundsätzliches zur Rürup-Versicherung
Grundsätzliches zu den Beiträgen zur Rürup-Versicherung kann man einer Verfügung der OFD Frankfurt (S-2221 A - 101 - St 218) entnehmen. In der folgenden Checkliste sind alle darin enthaltenen Punkte zusammengefasst.
Checkliste
Erfüllt ein Vertrag die nachfolgenden Voraussetzungen, können die Beträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs berücksichtigt werden:
Bei ergänzender Absicherung von Berufsunfähigkeit, verminderter Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebenen müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Praxishinweis: Der in Rn. 10 des BMF-Schreibens (24.2.05, Abruf-Nr. 050607) festgelegte Ausschluss der nachträglichen Änderung der Voraussetzungen (nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar) ist nicht zu prüfen.
2. Wichtige Änderungen
Sowohl durch das Steueränderungsgesetz 2007 als auch durch das Jahressteuergesetz 2007 haben sich wichtige Änderungen mit Auswirkungen auf die Rürup-Versicherung ergeben.
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