01.08.2006 | Rentenbesteuerung
Doppelbesteuerung von Renten und Beiträgen
Die zum 1.1.05 erfolgten Änderungen beim Sonderausgabenabzug und der Rentenbesteuerung durch das so genannte Alterseinkünftegesetz ziehen immer weitere Klagen nach sich. Derr BFH hatte bereits in einem Aussetzungsverfahren (Beschluss 1.2.06 - X B 166/05) entschieden, dass es auch nach den Änderungen zum 1.1.05 nicht ernstlich zweifelhaft ist, dass die geleisteten Rentenversicherungsbeiträge nur beschränkt als Sonderausgaben und nicht als vorweggenommene Werbungskosten abziehbar sind. Nunmehr versucht jetzt auch der Deutsche Steuerberaterverband in einem Musterprozess vor dem FG Münster (14 K 2406/06 E) die Rentenbesteuerung zu kippen. In diesem Verfahren war der Kläger freiwillig rentenversichert und leistete die Zahlungen folglich zum größten Teil aus versteuertem Einkommen. Der Besteuerungsanteil von mindestens 50 v.H. wird als verfassungswidrige Doppelbesteuerung angezweifelt.
Praxistipp: In gleichgelagerten Fällen sollte unter Hinweis auf das anhängige Verfahren Einspruch eingelegt und um Verfahrensruhe gebeten werden. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht, da die Voraussetzungen des § 363 Abs. 2 S. 2 AO nicht erfüllt sind.