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  • 08.12.2009 | Rentenbezugsmitteilungen

    Auf einen Blick feststellen, wer betroffen ist!

    von StB Dipl.-Bw. Christian Westhoff, Datteln

    Im vierten Quartal 2009 werden die Rentenbezugsmitteilungen für die VZ 2005 bis 2008 übermittelt. Mit Hilfe dieser Mitteilungen können die FÄ überprüfen, ob Rentner Steuern zahlen mussten und das auch getan haben.  

     

    Rentenbesteuerung seit 2005

    Durch das 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz werden die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die anderen Leistungen der Basisversorgung nicht mehr nur mit ihrem Ertragsanteil, sondern voll, d.h. nachgelagert besteuert. Aufgrund der Übergangsregelungen kommt es zu einer vollen Versteuerung aber erst bei einem Rentenbeginn im Jahre 2040.  

     

    Wie die nachfolgende Tabelle des BMF zeigt, muss der Durchschnitts- rentner bei der Überprüfung der Rentenbezugsmitteilungen keine Steuer-nachzahlungen befürchten. Bei der Betrachtung wurde unterstellt, dass keine zusätzlichen Einkünfte (z.B. aus der Vermietung und Verpachtung) vorliegen. Die Tabellenangaben beziehen sich auf ledige Rentner und auf Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und die anderen Leistungen der Basisversorgung. Handelt es sich demgegenüber z.B. um Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (Riester-Rente) oder aus der betrieblichen Altersversorgung müssten die Einkünfte mit dem Ertragsanteil versteuert werden. Bei einem z.B. 65-Jährigen sind das 18 %.  

     

    Rentenbesteuerung von 2005 bis 2010