10.06.2010 | Sonderausgaben
Private Steuerberatungskosten nicht abzugsfähig
Nicht einkünftebezogene Steuerberatungskosten sind nicht als Sonderausgaben abzugsfähig. In dem mit Spannung erwarteten Urteil bestätigte der BFH (4.2.10, X R 10/08, Abruf-Nr. 101215), dass die Aufhebung des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG mit Wirkung ab dem VZ 2006 rechtmäßig ist. Der 10. Senat vertritt nämlich die Auffassung, dass der Gesetzgeber nicht aus verfassungsrechtlichen Gründen verpflichtet ist, den Abzug von Steuerberatungskosten zuzulassen. Auch ein Abzug als dauernde Last oder als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG kommt nicht in Betracht.
Hinweis
Die Bundesregierung hat die Wiedereinführung der Abzugsfähigkeit privater Steuerberatungskosten im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das BMF hat die Umsetzung dieser Zusage mittlerweile angekündigt: „Im JStG 2010 wird das zwar noch nicht klappen, aber wir sind uns dieses Auftrags aus dem Koalitionsvertrag bewusst und werden ihn erfüllen.“ (Quelle: Süddeutsche Zeitung, Ausgabe vom 15.4.10) |