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  • 07.08.2009 | Sonderausgaben

    Studiengebühren sind nachträglich absetzbar

    von StB Dipl.-Volksw. Jürgen Derlath, Münster

    Erstellen Sie für ehemalige Studenten die Steuererklärung 2008, sollten Sie auch nach zurückliegenden Studiengebühren fragen. Denn wurden die Studiengebühren während des Studiums staatlich gestundet und müssen sie erst bei Eintritt ins Berufsleben einkommensabhängig zurückgezahlt werden, dürfen sie als Sonderausgaben § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG abgezogen werden.  

     

    So sieht es zumindest ein verwaltungsinterner Runderlass der Senatsverwaltung für Finanzen in Berlin (11.02.09, III B - S 2221 - 10/2008). Hintergrund für diesen Erlass waren zahlreiche Anträge ehemaliger Studenten, die für Studiengebühren nachträglich einen Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG beantragten.  

     

    Werden einem Studenten die Studiengebühren während seines Studiums staatlich gestundet und muss er sie erst nach Abschluss des Studiums einkommensabhängig zurückzahlen, ergeben sich daraus zwei entscheidende Vorteile:  

     

    • Keine Vorfinanzierung: Der Student, der während des Studiums eher wenig Geld zur Verfügung hat, wird finanziell entlastet. Auch Studenten aus ärmeren Verhältnissen wird somit ein Studium ermöglicht.