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  • 01.11.2005 | Sozialversicherung

    Voraussichtliche Sachbezugswerte 2006

    Die Sachbezugsverordnung bestimmt für Zwecke der Sozialversicherung und der Besteuerung den Wert der Sachbezüge, die Arbeitnehmer als Teil ihres Arbeitsentgeltes erhalten. Der Wert der Sachbezüge wird nach § 17 Abs. 1 Nr. 3 SGB IV nach dem tatsächlichen Verkehrswert im Voraus für jedes Kalenderjahr von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festgesetzt. Dabei ist eine weitgehende Übereinstimmung mit den Regelungen des Steuerrechts sicherzustellen.Mit Rücksicht auf die vorgenannte Bestimmung hat das Bundeskabinett inzwischen die Sachbezugswerte 2006 beschlossen.  

     

    Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung und Unterkunft soll danach im kommenden Jahr in den alten Bundesländern 399,20 EUR (für das Jahr 2005 beträgt der Wert 394,50 EUR) und in den neuen Bundesländern 384,70 EUR (2005 sind es 378,30 EUR) betragen. Der Sachbezugswert für Verpflegung (= Frühstück, Mittagessen und Abendessen) soll für das gesamte Bundesgebiet 2006 einheitlich monatlich 202,70 EUR (anstatt 200,30 EUR im Jahre 2005) betragen. Die Unterkunft soll 2006 in Westdeutschland mit 196,50 EUR (2005 sind es 194,20 EUR) und in den neuen Bundesländern mit 182,00 EUR (2005 sind es 178,00 EUR) bewertet werden. 

     

    Diese Sachbezugswerte werden in den Entwurf der Sachbezugsverordnung 2006 übernommen, die noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Es ist aber davon auszugehen, dass die Sachbezugswerte in der aufgezeigten Höhe wirksam werden. 

     

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