09.11.2009 | Steuererhebung
Das neue Faktorverfahren
von Dipl. Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
Mit dem JStG 2009 wurde das sogenannte Faktorverfahren eingeführt. Es handelt sich hierbei um eine neue Alternative zur Berechnung des Steuereinbehalts durch den Arbeitgeber bei Doppelverdiener-Ehegatten. Wie das Verfahren funktioniert und worauf zu achten ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
1. Einzelheiten zum Faktorverfahren
Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, konnten bis dato zwischen der Steuerklassenkombination IV/IV und III/V wählen. Ab 2010 bleibt die Wahlmöglichkeit (IV/IV und III/V) bestehen. Erstmals können Doppelverdiener-Ehegatten aber alternativ auch das Faktorverfahren wählen. Dieses Verfahren baut auf der Steuerklassenkombination IV/IV auf und ist in § 39f EStG gesetzlich geregelt.
Beim Faktorverfahren wird für beide Ehegatten auf der Lohnsteuerkarte die Steuerklasse IV in Verbindung mit einem Faktor, wenn dieser kleiner 1 ist, eingetragen. Durch die Anwendung dieses Faktors wird zusätzlich - anders als bei der Wahl der Steuerklassenkombination IV/IV ohne Faktorverfahren - die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Das Faktorverfahren beantragen die Ehegatten mit einem gemeinsamen (formlosen) Antrag beim zuständigen FA. Die voraussichtlichen Jahresarbeitslöhne aus den ersten Dienstverhältnissen sind hierbei anzugeben. Arbeitslöhne aus weiteren Dienstverhältnissen (Steuerklasse VI) werden im Faktorverfahren nicht berücksichtigt. Aufgrund dieser Angaben ermittelt das FA die voraussichtliche Jahressteuer und setzt diese ins Verhältnis zu der Lohnsteuer, die sich bei Anwendung der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV ergibt. Der so ermittelte Faktor wird auf den Lohnsteuerkarten beider Ehegatten eingetragen. Die Arbeitgeber ermitteln die Lohnsteuer wie bisher nach der Lohnsteuerklasse IV und wenden darauf den Faktor an.
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