01.11.2005 | Steuererklärung 2005
Neue Anlage R ist der Steuererklärung beizufügen
Zur Erfassung der Renteneinkünfte nach dem Alterseinkünftegesetz ist der Einkommensteuererklärung 2005 eine neue Anlage R beizufügen. Der bislang hierfür vorgesehene Platz von 14 Zeilen auf der Anlage SO erhöht sich damit auf 57 Zeilen auf der Anlage R. Die Anlage ist von jedem Ehegatten getrennt abzugeben.
Mit Einführung des neuen Formulars sind einige Besonderheiten zu beachten: Soweit Beträge aus der Altersrente aus dem Betrag oberhalb der Beitragsbemessungsgrundlage stammen, sind diese gesondert anzugeben. Insoweit wird über die Öffnungsklausel weiterhin der Ertragsanteil angewendet. Allerdings ist hierzu eine Bescheinigung des Versorgungsträgers erforderlich. Versorgungsbezüge sind weiterhin auf der Anlage N zu erfassen, hier allerdings mit erweiterten Angaben. Der eingesparte Platz auf der Anlage SO wird dazu genutzt, um die Einkünfte aus sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 3 EStG besser aufschlüsseln zu können.