12.04.2010 | Steuererklärung 2009
Aktualisierter Anwendungserlass klärt weitere Fragen zu § 35a EStG
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
Gesetzliche Änderungen und die jüngere Rechtsprechung haben eine Aktualisierung des aus 2007 stammenden Anwendungsschreibens zur Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erforderlich gemacht. Als nützliche Praxis-Hilfe enthält das BMF-Schreiben (15.2.10, IV C 4 - S 2296-b/07/0003, Abruf-Nr. 100729)als Anlage ein 9-seitiges ABC begünstigter und nicht begünstigter haushaltsnaher Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Über die wesentlichen Änderungen wird nachfolgend informiert.
1. Berücksichtigte Gesetzesänderungen
Mit dem JStG 2008 (20.12.07, BGBl, 3150) wurde
- die Steuerermäßigung auf in der EU bzw. dem EWR liegende Haushalte erweitert. Diese Änderung wird im BMF-Schreiben (a.a.O, Tz. 7) u.a. bei der Beurteilung von Beschäftigungsverhältnissen in nicht inländischen Haushalten thematisiert.
- die verpflichtende Vorlage der Nachweise bei Handwerkerleistungen (Rechnung und Beleg des Kreditinstituts) ab dem VZ 2008 gestrichen. Somit sind die Nachweise nur noch nach Aufforderung des FA zu erbringen (Einzelheiten: BMF, a.a.O., Tz. 44-45).
Durch das Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (FamLeistG 22.12.08, BGBl I, 2955) wurden die Fördertatbestände ab dem VZ 2009 zusammengefasst und auf einheitlich 20 % der Aufwendungen erweitert. Im Einzelnen können somit
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