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  • 09.11.2010 | Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

    Höchstbetrag von 1.200 EUR gilt auch für Ehegatten mit mehreren Wohnungen

    Auch zusammenveranlagte Ehegatten, die mehrere Wohnungen nutzen, können die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nur bis zum Höchstbetrag von 1.200 EUR in Anspruch nehmen (BFH 29.7.10, VI R 60/09, Abruf-Nr. 103301). Die Sichtweise der Vorinstanz, wonach der Höchstbetrag bei mehreren Haushalten für jeden einzelnen dieser Haushalte in Anspruch genommen werden kann, lehnte der BFH folglich ab.  

    Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 183 | ID 139957