01.03.2005 | Steuerfestsetzung
Konkurrenz von Lohnsteuerabzug und Einkommensteuervorauszahlungen
Ist bei Arbeitnehmern, die lediglich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit beziehen, neben dem Lohnsteuerabzug auch noch Platz für die Festsetzung von Vorauszahlungen? Mit dieser Frage hatte sich das FG Düsseldorf (8 V 5563/04 A (E), Abruf-Nr. 050166) zu beschäftigen. Hintergrund des Verfahrens war ein zu hoher Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte, der bei der Veranlagung zu Nachzahlungen und der Festsetzung von Vorauszahlungen führte. Gesetzlich hierzu verankert ist in § 38 EStG, dass die Einkommensteuer bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit durch den Abzug von Lohnsteuer erhoben wird. Der Lohnsteuerabzug hat somit den Charakter einer Vorauszahlung. Ob § 37 EStG, der sich mit der Festsetzung von Vorauszahlungen beschäftigt, in dieser Hinsicht nur eine nachgeordnete Bedeutung hat, ist derzeit weder gesetzlich noch durch die Richtlinien geklärt. Mit dem Beschluss vom 15.11.04 kommen die Richter zu dem Ergebnis, dass auch parallel zum Lohnsteuerabzug ein Vorauszahlungsbescheid ergehen kann. Denn Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer sind insoweit zu entrichten, als sie voraussichtlich für den Veranlagungszeitraum geschuldet werden. Dabei schließt § 37 EStG die Festsetzung nicht für bestimmte Einkünfte aus. § 38 EStG und somit die Erhebung von Lohnsteuer ist gleichzeitig möglich. Auch der BFH (20.12.04, VI R 182/97, Abruf-Nr. 050399) hat mittlerweile das erste Urteil gefällt. Danach ist die Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen auch dann zulässig, wenn der Steuerpflichtige ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen.