01.11.2006 | Steuerformulare
Steuererklärung auf kopiertem Vordruck zulässig
Steuerpflichtige können für ihre Einkommensteuererklärung auch einen einseitig privat gedruckten oder fotokopierten Vordruck der Einkommensteuererklärung verwenden. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer solchen Steuererklärung ist lediglich, dass die Kopien dem amtlichen Muster entsprechen, so ein aktuell veröffentlichtes Urteil des BFH (22.5.06, VI R 15/02, Abruf-Nr. 062680).
Quelle: Ausgabe 11 / 2006 | Seite 182 | ID 88390