10.05.2010 | Steuergestaltung
GWG: 3-Konten-Modell erleichtert die Arbeit
von Dipl.-Finanzwirt (FH) Bernhard Köstler, Neubiberg
Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (22.12.09, BGBl I 09, 3950) besteht für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), die nach dem 31.12.09 angeschafft, hergestellt oder in das Betriebsvermögen eingelegt werden, ein Wahlrecht: Sofortabschreibung bis zu 410 EUR (§ 6 Abs. 2 EStG) oder Bildung eines Sammelpostens (§ 6 Abs. 2a EStG).
1. Sofortabschreibung oder Sammelposten?
Die Entscheidung, welche Variante die Günstigste ist, hängt von der individuellen Zielsetzung des Mandanten ab und kann, da das Wahlrecht nur einheitlich ausgeübt werden kann (§ 6a Abs. 2a S. 5 EStG), erst nach Ablauf des Wirtschaftsjahres getroffen werden. Wird in 2010 beispielsweise ein Verlust erzielt, ist eher die Sammelpostenmethode zu empfehlen. Bei einem hohen Gewinn in 2010 dürfte dagegen die Sofortabschreibung steuerlich günstiger sein.
2. Das 3-Konten-Modell
Um bei den Jahresabschlussarbeiten 2010 möglichst in kürzester Zeit Vergleichsrechnungen anstellen zu können, sollte unterjährig auf die folgenden drei Konten gebucht werden:
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