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  • 12.04.2010 | Steuergestaltung

    Weihnachtsgeld kann in pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss umgewandelt werden

    Ein Arbeitgeber darf freiwillig gewährtes Weihnachtsgeld in pauschal versteuerte - und damit sozialversicherungsfreie - Fahrtkostenzuschüsse umwandeln. Dieses Gestaltungsmodell hat der BFH (1.10.09, VI R 41/07, Abruf-Nr. 100361) aktuell abgesegnet. Im entschiedenen Fall erhielten die Beschäftigten jährlich im November einen mit 15 % pauschal versteuerten Zuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Dieser Zuschuss wurde auf das freiwillige Weihnachtsgeld angerechnet. Da für die Lohnsteuerpauschalierung Voraussetzung ist, dass die Zuschüsse zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden, funktioniert die Pauschalierung aber nur, wenn die Sonderzahlung zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn und somit freiwillig bezahlt wird.  

    Hinweis

    Hat der Arbeitnehmer durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung einen Anspruch auf ein zusätzliches Arbeitsentgelt, ist die Zahlung nicht freiwillig; ebenso wenig bei einer betrieblichen Übung. Eine betriebliche Übung liegt z.B. vor, wenn der Arbeitgeber drei Jahre in Folge Weihnachtsgeld in gleicher Höhe leistet und er bei der Zahlung nicht klargestellt hat, dass hieraus kein Rechtsanspruch für die Zukunft entsteht.  

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2010 | Seite 56 | ID 134915