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  • 01.12.2005 | Steueroptimierung

    Tipps und Tricks zum Jahresende 2005

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Silvester naht! Anders als in den Vorjahren ist zwar keine Flut von neuen Gesetzen in Sicht. Dennoch sollten die verbleibenden Wochen des Jahres dazu genutzt werden, Steuerminderungspotenzial zu sichten und ohne Hektik die Weichen für 2006 zu stellen. Nachfolgend werden noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel Gestaltungsüberlegungen zur Steueroptimierung bei den einzelnen Einkunftsarten aufgeführt. 

    1. Hinweise für alle Steuerpflichtigen

    Obwohl sich die Ertragsteuersätze zur Jahreswende nicht ändern, kann sich eine Einkommensverschiebung wegen unterschiedlicher Progression in 2005 und 2006 lohnen. Unter diesem Gesichtspunkt sollten bei den einzelnen Einkunftsarten Ein- und Ausgaben vorgezogen oder verlagert werden. Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen denkbar: 

     

    Maßnahmenkatalog für alle Steuerpflichtigen

    • Über die Steuerung des Zahlungstermins von Kirchensteuer oder Spenden kann die Progression genutzt werden.

     

    • Ist ersichtlich, dass die Summe der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastung nicht übersteigt, sollten offene Rechnungen erst kommendes Jahr bezahlt werden.

     

    • Liegen noch hohe Verlustvorträge vor, sollten Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastung ins nächste Jahr verschoben werden.

     

    • Die AfA wird nur monatsweise berücksichtigt. Der kurzfristige Kauf von Wirtschaftsgütern verhilft kaum zum erhöhten Kostenansatz.

     

    • Liegt der Kaufpreis netto bei maximal 410 EUR, können die Aufwendungen noch 2005 in voller Höhe abgezogen werden.

     

    • In Hinblick auf das erwartete Jahreseinkommen ist eine Anpassung der Vorauszahlungen noch rückwirkend für 2005 zu überdenken.

     

    • Der Antrag für die Riester-Zulage 2003 muss bis zum Jahresende eingereicht sein, sonst entfällt der Anspruch endgültig, § 89 EStG.

     

    • Männer sollten noch 2005 eine Riester-Police abschließen, da ab 2006 die für sie ungünstigen Unisex-Tarife gelten.

     

    • Verträge unter nahen Angehörigen sollten noch einmal auf Fremdüblichkeit hin gesichtet werden. Sollen Inhalte ab Januar 2006 wirken, ist die schriftliche Anpassung noch im alten Jahr sinnvoll.
     

     

    Für Selbstständige und Rentner kommt noch der Abschluss einer Rürup-Rente in Betracht. Beiträge zu dieser neuen Basisrente wirken sich zusammen mit den übrigen Vorsorgeaufwendungen bis zu 20.000 EUR und bei Ehegatten mit dem doppelten Betrag zu 60 v.H. als Sonderausgaben aus. Über 59-Jährige können hierbei sogar eine Sofortrente vereinbaren und versteuern die Einnahmen lebenslang mit nur 50 v.H.