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  • 01.12.2007 | Steuerstrategie zum Jahresende

    Das sollten Arbeitnehmer und -geber noch in den kommenden Tagen prüfen!

    von Dipl.-Finw. Robert Kracht, Bonn

    Silvester steht vor der Tür und bis dahin gilt es, Steuerminderungspotenzial zu sichten und die Weichen für den Jahreswechsel zu stellen. Dabei sind insbesondere die aktuelle BFH-Rechtsprechung, neue Entwicklungen zur Pendlerpauschale sowie die LStR 2008 zu beachten. Die folgenden Erläuterungen sollen hierzu praktische Hinweise für das Lohnbüro und die Beschäftigten geben. 

    1. Allgemeine to-do-Liste

    Da sich die Einkommensteuertarife bei den Überschusseinkünften 2008 nicht verändern, lohnt es sich vorrangig aufgrund der persönlichen Verhältnisse, Einkünfte noch ins laufende Jahr vorzuziehen oder aber nach 2008 zu verlagern. Das hängt davon ab, welches Gesamteinkommen für beide Jahre kalkuliert wird. Maßgebend für den Ansatz von Einnahmen und Ausgaben ist generell das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG

     

    • Höhere Einkünfte für 2007: Steht für 2008 eine hohe Abfindung oder Gratifikation ins Haus, sollten Einnahmen noch bis Silvester verbucht oder geplante Ausgaben erst anschließend realisiert werden. Gleiches gilt, wenn 2007 voraussichtlich zu einem Verlustjahr wird, etwa über ein Mietshaus oder Einkünfte aus §§ 15, 18 EStG. Hier verpuffen Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen, wenn das Einkommen nicht noch mit vorgezogenen Einnahmen in die Pluszone verschoben wird.

     

    • Verlagerung auf 2008: Umgekehrt sollte die Strategie sein, wenn 2007 ein besonders erfreuliches Einkommensergebnis bringt. Dann sorgen Spenden – unter den seit Jahresbeginn deutlich verbesserten Abzugsmöglichkeiten mit bis zu 20 v.H. des Gesamtbetrags der Einkünfte – und Werbungskosten genauso für eine Verminderung wie die auf nach Neujahr verschobenen Einnahmen. Will der Arbeitgeber z.B. noch Bonus, Gratifikationen oder Tantieme zahlen, sollte er sich mit der Überweisung ruhig Zeit lassen. Durch Bildung einer Rückstellung hat dies auf die Gewinnhöhe keinen Einfluss.

     

    Arbeitnehmer können noch Kosten vorziehen, indem ein etwaiger Fortbildungskurs vorzeitig bezahlt wird, Fachliteratur, Büromöbel oder sonstige Arbeitsmittel unter 410 EUR können noch gekauft werden. Zu beachten ist, dass die GWG-Grenze bei den Überschusseinkünften nicht sinkt und der Sofortabzug in 2008 auch weiterhin möglich ist. Insoweit müssen Angestellte – anders als Selbstständige – Gegenstände über netto 150 EUR nicht zwingend noch im laufenden Jahr erwerben. Wird der Werbungskostenpauschbetrag in 2007 unterschritten, sollten beruflich bedingte Rechnungen erst nach Neujahr bezahlt werden, damit sich diese dann geballt mit dem laufenden Aufwand für 2008 auswirken.