12.01.2011 | Umsatzsteuer
Anwendungserlass löst Richtlinien ab
Das BMF (1.10.10, IV D 3 - S 7015/10/10002, Abruf-Nr. 103455) hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) veröffentlicht, der an die Stelle der UStR tritt. Der UStAE soll Aktualität gewährleisten, d.h. er soll bei Gesetzesänderungen oder aktueller Rechtsprechung ergänzt bzw. geändert werden. Er ist grundsätzlich für Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.10.10 ausgeführt werden.
Quelle: Ausgabe 01 / 2011 | Seite 1 | ID 141416