01.10.2005 | Umsatzsteuer
Auch Zweit- und Drittfahrzeuge mit VSt-Abzug
Haben Einzelunternehmer oder Selbstständige mehr als einen Pkw im Betrieb, geht die Finanzverwaltung ab dem zweiten Fahrzeug von einer unternehmerischen Nutzung von unter 10 v.H. aus (BMF 27.8.04, IV B 7 – S 7300 – 70/04). Damit ist, mangels Unternehmensvermögens, kein Vorsteuerabzug möglich. Gegen diese pauschale Auffassung wendet sich das FG Saarland (12.4.05, 1 K 139/02, Abruf-Nr. 052126) ausdrücklich, da es keine allgemeine, auf Lebenserfahrung beruhende Vermutung für diese Annahme gäbe. Bei stark umsatz-, gewinn- und reiseabhängigen Unternehmen können zur Vermeidung von Ausfallzeiten durchaus drei Pkw nebeneinander zu mehr als 10 v.H. betrieblich genutzt werden. Somit ist auch die Vorsteuer aus Kauf und laufenden Kosten in voller Höhe abziehbar. Allerdings ist in diesen Fällen ohne Fahrtenbuch auch von einer angemessenen Privatnutzung aller Fahrzeuge auszugehen. Der Anteil muss dann geschätzt werden. Im Urteilsfall setzte das Gericht für alle Pkw 25 v.H. für den privaten Bereich an – eine durchaus akzeptable Lösung für Unternehmer.
Hinweis: Die Privatnutzung wird nicht über die 1-v.H.-Regel ermittelt, da diese nur für die Ertragsteuern gilt. Nur wenn Unternehmer diese Berechnung ausdrücklich anwenden möchten, kann das Finanzamt diesen Wert für den umsatzsteuerlichen Eigenverbrauch ansetzen.