10.11.2008 | Umsatzsteuer
Grundstücksentnahmen wieder umsatzsteuerfrei
Um die Seeling-Rechtsprechung einzuschränken, hatte die Finanzverwaltung seinerzeit verfügt, dass Grundstücksentnahmen aus dem Unternehmensvermögen umsatzsteuerpflichtig sind. Mit Schreiben vom 22.9.08 (IV B 8 - S 7109/07/10002, Abruf-Nr. 083143) ist das Bundesministerium nun zurückgerudert: Die Entnahmen sind in allen noch offenen Fällen wieder umsatzsteuerfrei.
Quelle: Ausgabe 11 / 2008 | Seite 183 | ID 122754