07.10.2009 | Vermietung und Verpachtung
Keine AfaA bei Mietrückgängen
Das FG Schleswig-Holstein (4.6.09, 1 K 61/08, Abruf-Nr. 092943) urteilte: Mietrückgänge von rund einem Drittel rechtfertigen keine Absetzungen für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA), solange die Mietwohnung trotz der Einnahmeverluste objektiv zur Erzielung positiver Einkünfte geeignet ist.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 169 | ID 130619