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  • 07.10.2009 | Vermietung und Verpachtung

    Keine AfaA bei Mietrückgängen

    Das FG Schleswig-Holstein (4.6.09, 1 K 61/08, Abruf-Nr. 092943) urteilte: Mietrückgänge von rund einem Drittel rechtfertigen keine Absetzungen für eine außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung (AfaA), solange die Mietwohnung trotz der Einnahmeverluste objektiv zur Erzielung positiver Einkünfte geeignet ist.  

    Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 169 | ID 130619