09.11.2010 | Vermietung und Verpachtung
Vermietung von Gewerbeobjekten: Keine Vermutung der Einkünfteerzielungsabsicht
Von einer Einkünfteerzielungsabsicht ist grundsätzlich auszugehen, wenn es sich um eine auf Dauer angelegte Vermietung von Wohnobjekten handelt. Diese Vermutung gilt aber nicht für die Verpachtung unbebauter Grundstücke und - nach einem aktuellen Urteil des BFH (20.7.10, IX R 49/09, Abruf-Nr. 103247) - auch nicht für die Vermietung von Gewerbeobjekten. Demnach ist Einkünfteerzielungsabsicht auch bei langfristiger Vermietung von Gewerbeobjekten stets konkret festzustellen.
Quelle: Ausgabe 11 / 2010 | Seite 184 | ID 139959