08.10.2010 | Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen
Erstattungszinsen sind nicht mehr zu versteuern
Frohe Kunde aus München: Zinsen auf Einkommensteuererstattungen sind nicht mehr zu versteuern (BFH 15.6.10, VIII R 33/07, Abruf-Nr. 102922).Zwar sind Nachzahlungszinsen (§ 233a AO), die der Steuerpflichtige an das FA zahlt, gemäß § 12 Nr. 3 EStG weiterhin nicht abzugsfähig. Neu ist hingegen, dass Erstattungszinsen (§ 233a AO), die das FA an den Steuerpflichtigen zahlt, nicht zu versteuern sind, soweit sie auf Steuern entfallen, die nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abzugsfähig sind.
Quelle: Ausgabe 10 / 2010 | Seite 166 | ID 139183