08.12.2010 | Vorsteuervergütungsverfahren 2009
Vorsteuervergütung: Frist endet erst am 31.3.11
Die Regeln zum Vorsteuervergütungsverfahren innerhalb der EU wurden ab dem 1.1.10 grundlegend geändert. Da die Umstellung u.a. mit technischen Problemen verbunden war, hat der EU-Ministerrat die Antragsfrist für Vorsteuervergütungsanträge für das Kalenderjahr 2009 um sechs Monate verlängert. Die Ausschlussfrist endet somit nicht bereits am 30.9.10, sondern erst am 31.3.11 (BMF 1.11.10, IV D 3 -S 7359/10/10004, Abruf-Nr. 103634).
Quelle: Ausgabe 12 / 2010 | Seite 202 | ID 140740