11.05.2009 | Werbungskosten/Betriebsausgaben
Abgrenzungskriterien zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Studienreisen/Fachkongresse
Bei Studienreisen und Fachkongressen, die auch privaten Interessen dienen, stellt sich immer wieder die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe die Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zeigt, dass die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Die OFD Hannover (17.2.09, S 2227 - 10 - StO 217, Abruf-Nr. 091280) stellt in ihrer aktuellen Verfügung Abgrenzungskriterien vor, führt die diesbezügliche BFH-Rechtsprechung an und vermittelt somit einen guten Überblick über die unterschiedlichen Fallgestaltungen der Praxis.
Bei Studienreisen und Fachkongressen, die auch privaten Interessen dienen, stellt sich immer wieder die Frage, ob und ggf. in welcher Höhe die Aufwendungen als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Die höchstrichterliche Rechtsprechung zeigt, dass die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind. Die OFD Hannover (17.2.09, S 2227 - 10 - StO 217) stellt in ihrer aktuellen Verfügung Abgrenzungskriterien vor, führt die diesbezügliche BFH-Rechtsprechung an und vermittelt somit einen guten Überblick über die unterschiedlichen Fallgestaltungen der Praxis.
Quelle:
Ausgabe 05 / 2009 | Seite 75 | ID 126903
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