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  • 01.02.2005 | Zusammenveranlagung

    Anspruch auf Zustimmung des Ehegatten

    Auch nach der Trennung kann ein Ehegatte vom anderen die Zustimmung zur gemeinsamen Einkommensteuererklärung verlangen, so der BGH in einer aktuellen Entscheidung. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht unabhängig davon, ob die steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Veranlagung vorliegen. Der BGH entschied, dass der Zustimmungsanspruch auf der familienrechtlichen Verpflichtung beruht, bei finanziellen Entlastungen des Ehepartners mitzuwirken. Durch die Zustimmung wird lediglich die Möglichkeit offen gehalten, eine Zusammenveranlagung für einen bestimmten Veranlagungszeitraum durchzuführen. Ob darüber hinaus sämtliche steuerrechtlichen Voraussetzungen für eine gemeinsame Steuererklärung vorliegen, ist anschließend vom Finanzamt zu prüfen (BGH-Urteil vom 3.11.04, XII ZR 128/02, Abruf-Nr. 043086).  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2005 | Seite 20 | ID 88206