· Fachbeitrag · Der Praktische Fall
AfA-Ermittlung nach Umbaumaßnahmen an beweglichen Wirtschaftsgütern
| Nachträgliche Anschaffungskosten oder neues Wirtschaftsgut? - Diese Frage ist nicht nur bei umfassenden Umbaumaßnahmen an Gebäuden von Bedeutung. Auch bei beweglichen Wirtschaftsgütern hat die richtige Klassifizierung Auswirkungen auf die Abschreibungen. Der praktische Fall verdeutlicht die Prüfungsreihenfolge und zeigt auf, wie die Abschreibungen nach den Umbaumaßnahmen zu ermitteln sind. |
1. Sachverhalt
Die Meise GmbH & Co. KG hat sich im Bereich der Kunststoff-Technik spezialisiert. Für die diversen Kundenaufträge benötigt das Unternehmen zahlreiche Maschinen, die im Anlagevermögen aktiviert sind. Anfang 2011 erhält der Geschäftsführer Max Meise von einem langjährigen Kunden einen Sonderauftrag hinsichtlich der Fertigung eines Verbindungselementes für die Automobilindustrie. Da dieser Auftrag mit den vorhandenen Maschinen nicht umzusetzen und eine Neuanschaffung nicht wirtschaftlich ist (Investitionsvolumen von 2 Mio. EUR), lässt Meise eine bereits vorhandene Maschine vollständig umbauen, sodass die bisherige Maschine nur noch „als Hüller“ fungiert. Die ursprüngliche Maschine hat 200.000 EUR gekostet und steht am 31.12.10 mit einem Restbuchwert von 40.000 EUR in den Büchern. Die Restnutzungsdauer beträgt noch zwei Jahre.
Nach erfolgreich abgeschlossenen Umbaumaßnahmen (Fertigstellung am 1.7.11) fragt Meise seinen Steuerberater, ob sich die Umbaukosten von insgesamt 850.000 EUR im Jahresabschluss 2011 direkt gewinnmindernd auswirken oder ob der Aufwand zu verteilen ist.
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