· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Betriebsprüfungs-Kartei für Apotheken: Mit dem Prüfer auf Augenhöhe diskutieren
| Bei der Betriebsprüfung stellt die Betriebsprüfungs-Kartei (Bp-Kartei) für den Prüfer regelmäßig ein unerlässliches Hilfsmittel dar. Auf einen Blick erhält der Prüfer z.B. Aussagen zum durchschnittlichen Lagerumschlag oder zu branchenüblichen Rohgewinnen. Aber nicht nur für den Prüfer sind diese Informationen wertvoll, auch der Steuerberater sollte sich mit der Bp-Kartei auseinandersetzen, um mit dem Betriebsprüfer auf Augenhöhe diskutieren zu können. Welche Erkenntnisse die Bp-Kartei liefern kann, wird nachfolgend am Beispiel einer Apotheke aufgezeigt. |
1. Sachverhalt
Steuerberater S hat kürzlich die steuerliche Beratung des Apothekers A übernommen. Nur kurze Zeit nach der Mandatsübernahme ergeht eine Prüfungsanordnung. Da S die branchenspezifischen und steuerrechtlichen Besonderheiten einer Apotheke noch nicht geläufig sind, widmet er sich im Vorfeld der Prüfung der Bp-Kartei. Mit folgenden Punkten sollte er sich dabei insbesondere beschäftigen.
2. Lösung
Apotheker erzielen Einkünfte aus Gewerbebetrieb und unterliegen der Regelbesteuerung gemäß §§ 16-18 UStG. Eine Besonderheit ergibt sich durch die häufig abweichenden Wirtschaftsjahre der Apotheken. Da für die Umsatzsteuer das Kalenderjahr Besteuerungszeitraum ist, sind die Umsätze und Vorsteuern entsprechend zuzuordnen.
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