· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Das Wohnrecht als ertragsteuerlicherBelastungsfaktor bei der Vermögensübertragung
| Wird ein Mehrfamilienhaus auf die Kinder übertragen und behalten sich die Eltern ein lebenslängliches Wohnrecht an einer der Wohnungen vor, kann das Wohnrecht für die zukünftigen Abschreibungen einen nicht unerheblichen Belastungsfaktor darstellen. Der praktische Fall verdeutlicht, wie die AfA-Bemessungsgrundlage (AfA-BMG) nach der Vermögensübergabe zu ermitteln ist. |
1. Sachverhalt
Zum 1.1.11 überträgt Max Meise sein Zweifamilienhaus auf seinen volljährigen Sohn Rudi, der die auf dem Haus lastenden Verbindlichkeiten in Höhe von 200.000 EUR übernimmt. An der Wohnung im Erdgeschoss (115 m2) behält sich Max Meise ein lebenslängliches Wohnrecht vor, dessen Kapitalwert 125.000 EUR beträgt. Die Wohnung im Obergeschoss ist weiterhin fremdvermietet und hat eine Größe von 85 m2. Ohne Berücksichtigung des Wohnrechts betragen die Verkehrswerte für das Gebäude 400.000 EUR und für den Grund und Boden 75.000 EUR. Für das Gebäude hat Max Meise 350.000 EUR an Anschaffungskosten aufgewendet.
2. Lösung
Wird ein Grundstück gegen Einräumung eines vorbehaltenen Wohnrechts teilentgeltlich übertragen, darf der Erwerber Abschreibungen auf das entgeltlich erworbene Gebäude nur in Anspruch nehmen, soweit sie auf den unbelasteten Teil entfallen (BFH 7.6.94, IX R 33, 34/92). Die Verwaltung (BMF 24.7.98, IV B 3 -S 2253 -59/98) verfährt in diesen Fällen wie folgt:
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