· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Ermittlung der Vermietungseinkünfte nach vorweggenommener Erbfolge
| Bei der privaten Steuererklärung gehört die Ermittlung der Vermietungseinkünfte zu den Routineaufgaben. Dabei bietet die Vorjahreserklärung eine wichtige Orientierungshilfe. Wurde im aktuellen Veranlagungszeitraum (VZ) jedoch ein Objekt im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, müssen neue Berechnungen (insbesondere zu den Anschaffungskosten) erfolgen. Der praktische Fall zeigt, was hier zu beachten ist. |
1. Sachverhalt
A ist Eigentümer eines fremdvermieteten Zweifamilienhauses, das er 1985 erworben hat und seitdem linear mit 2 % abschreibt (ursprüngliche Anschaffungskosten des Gebäudes: 200.000 EUR). Zum 1.7.14 überträgt A das Grundstück auf seinen Sohn B, der auf der Basis des aktuellen Verkehrswerts (300.000 EUR; davon 60.000 EUR für den Grund und Boden) seine Schwester C mit 150.000 EUR auszahlen muss. Hierzu nimmt er ein Darlehen über 100.000 EUR auf, für das ab 1.7.14 monatliche Zinsen i.H. von 3 % anfallen. Die im Zusammenhang mit der Grundstücksübertragung angefallenen Nebenkosten betragen 3.500 EUR.
Darüber hinaus sind für den VZ 2014 folgende Aspekte zu berücksichtigen:
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