· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Ertragsteuerliche Behandlung der Wohnungsüberlassung an Miteigentümer
| Sind mehrere Personen Eigentümer einer Mietimmobilie, schaut das FA regelmäßig ganz genau hin, wem Einnahmen und Werbungskosten zuzurechnen sind. Dies gilt insbesondere dann, wenn Räumlichkeiten durch einen Miteigentümer genutzt werden. Der praktische Fall zeigt unter Anlehnung an die Verfügung der OFD Frankfurt (25.2.15, S 2253 A - 84 - St 213, Rz. 3 ff.), wie die ertragsteuerliche Behandlung zu erfolgen hat. |
1. Sachverhalt
A und B sind je zur Hälfte Eigentümer eines Zweifamilienhauses mit zwei gleich großen Wohnungen. Die Wohnung im Obergeschoss wird von der Gemeinschaft zu fremdüblichen Konditionen an F vermietet (negative Mieteinkünfte von 2.000 EUR im VZ 2015). Auch die Erdgeschoss-Wohnung vermietet die Gemeinschaft - und zwar an B, der diese als Büro zur Erzielung von Einkünften aus selbstständiger Arbeit nutzt. Die Mieteinkünfte betragen ebenfalls ./. 2.000 EUR.
Abwandlung: Die Wohnung im Obergeschoss wird durch A vermietet. Das Erdgeschoss nutzt B unentgeltlich (ohne Mietvertrag).
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