· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Generationennachfolge: Optimale Aufteilung des Kaufpreises bei gemischt genutzten Grundstücken
| Auch Angehörige dürfen ihre Rechtsverhältnisse untereinander steuerlich möglichst günstig gestalten. Wird z.B. ein gemischt genutztes Gebäude teilentgeltlich übertragen, ist die von den Vertragsparteien vorgenommene Aufteilung des Kaufpreises auf die einzelnen Wirtschaftsgüter grundsätzlich für das FA bindend. Die Praxis zeigt jedoch, dass oft keine Kaufpreiszuordnung erfolgt und somit AfA-Volumen „verschenkt“ wird. |
1. Sachverhalt
Den Eheleuten EF und EM gehört ein Doppelhaus mit zwei gleich großen Hälften. Der Verkehrswert beträgt 500.000 EUR (Anteil Grund und Boden 20 %). Zum 1.1.15 übertragen die Eheleute das Grundstück auf ihre Tochter T, die ihren Eltern hierfür 250.000 EUR zahlen muss. Die linke Haushälfte nutzt T zu eigenen Wohnzwecken. Die rechte Hälfte wird weiterhin fremdvermietet. Da das AfA-Volumen bereits verbraucht ist, konnten die Eheleute zuletzt keine AfA mehr im Rahmen ihrer Vermietungseinkünfte geltend machen. Zur Finanzierung der Abstandszahlung nimmt T ein Darlehen auf.
Frage: Wie hoch ist die AfA-Bemessungsgrundlage für die fremdvermietete Wohnung und wie sind die Finanzierungskosten zu behandeln, wenn
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