· Fachbeitrag · Der Praktische Fall
Steuerliches Privatvermögen einer OHG
| Bei einer Personengesellschaft kommt es für die handelsrechtliche Bilanzierung nicht darauf an, ob die Vermögensgegenstände für eigenbetriebliche Zwecke genutzt werden. Unabhängig von der handelsrechtlichen Sichtweise können die Wirtschaftsgüter jedoch steuerlich als notwendiges Privatvermögen zu klassifizieren sein. Der praktische Fall stellt die Behandlung nach Handels- und Steuerrecht vor. |
1. Sachverhalt
An der Schulze OHG sind die Brüder Peter und Klaus Schulze mit jeweils 50 % beteiligt. Die Schulze OHG hat am 1.7.11 ein Einfamilienhaus erworben, das Klaus Schulze - mit Zustimmung seines Bruders - auf Dauer unentgeltlich zu eigenen Wohnzwecken nutzen wird. Die Anschaffungskosten i.H. von 300.000 EUR (davon 50.000 EUR Grund und Boden) wurden über das betriebliche Bankkonto beglichen. An laufenden Grundstückskosten sind in 2011 2.000 EUR (zzgl. 380 EUR USt) angefallen, die von der OHG bezahlt wurden.
2. Handelsrechtliche Lösung
Das von einer Personengesellschaft im eigenen Namen erworbene Vermögen ist in der Handelsbilanz stets auszuweisen (§ 246 Abs. 1 HGB). Dabei ist es insoweit unerheblich, ob der Vermögensgegenstand betrieblich genutzt wird.
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