Der Bundesrat hat heute dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Damit ist das mehr als 230 Seiten starke und vom Finanzausschuss im Oktober noch umfassend überarbeitete Gesetzespapier in trockenen Tüchern und muss jetzt dringend in die Praxis umgesetzt werden . Die Flut an wichtigen BFH-Urteilen und BMF-Schreiben, die es zusätzlich zu berücksichtigen gilt, macht Ihnen als Steuerberater Ihre Aufgabe im Jahresendspurt nicht leichter.
Das Ende von Papier- und Pdf-Rechnungen naht: Ab dem 1.1.25 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um die Kanzleiprozesse und Ihre Mandanten proaktiv umzustellen! Konkrete ...
Es ist jedes Jahr das Gleiche: Wenn die Temperaturen sinken, steigt der Beratungsbedarf sprunghaft. In den kommenden Wochen stellt sich für Sie die Frage: Welche Gestaltungsmodelle hat der Gesetzgeber kassiert? Wo ...
Die Finanzverwaltung hat die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 und die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben 2024 bekannt gegeben (BMF 17.9.24, IV D 3 - S 1544/19/10001 :011, Abruf-Nr. 243895 ).
Die Rechengrößen der Sozialversicherung werden gemäß der Lohnentwicklung turnusgemäß angepasst und jährlich mittels Verordnung festgelegt. Nun liegt die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025 im ...
Die Sachbezugswerte für freie oder verbilligte Verpflegung und Unterkunft werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Nach dem vorliegenden Entwurf der 15. Verordnung zur Änderung der ...
Sonderausgabe zum Jahreswechsel 2024/2025: Das müssen Ihre Mandanten wissen!
Das Jahr geht zu Ende: Höchste Zeit für Ihre Mandanten, jetzt die steuerlichen Weichen auf 2025 zu stellen! Holen Sie sich daher schnell das Muster der Sonderausgabe zum Jahreswechsel von StiB Steuern im Blick. Wichtige Themen darin unter anderem: Änderungen durch die Grundsteuer-Reform ab 2025, Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können und Maßnahmen zum Jahreswechsel für Gewerbetreibende und Freiberufler.
Steuergestaltung 2024/2025: Das wird bis 31.12. wichtig!
Immer der gleiche Stress am Jahresende? Nicht mit GStB Gestaltende Steuerberatung! Die rund 80-seitige Checkliste „Steuergestaltung 2024/2025“ fasst die aktuellen Änderungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung für Sie zusammen und gibt Ihnen klare Empfehlungen für die Beratung.
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 28.11.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Die Voraussetzungen für die Annahme einer geringfügigen Beschäftigung beurteilen sich im Rahmen des § 40a EStG („Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte“) ausschließlich nach sozialversicherungsrechtlichen Maßstäben. Ein GmbH-Alleingesellschafter-Geschäftsführer ist sozialrechtlich kein Beschäftigter, da er keiner Weisungsgebundenheit unterliegt. Folglich kann die Lohnsteuer hier nicht pauschaliert werden (FG Sachsen 13.12.22, 3 K 524/22, ...